AGB

AGB der Firma Dr.K.Brinkmann KG Nfg (GmbH & Co)

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise der Dr.K.Brinkmann KG Nfg (GmbH & Co), sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiterzugeben.

Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Information weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, der Firma Dr.K.Brinkmann KG Nfg (GmbH & Co) die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

Die Firma Dr.K.Brinkmann KG Nfg (GmbH & Co) darf sowohl für den Verkäufer bzw. Vermieter als auch für den Käufer bzw. Mieter tätig werden.

Mit rechtswirksamem Abschluss des Kaufvertrages entsteht ein Provisionsanspruch der Firma Dr.K.Brinkmann KG Nfg (GmbH & Co)  gegenüber dem Käufer in Höhe von 3,25 % inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, soweit nicht das Exposé einen anderen Provisionssatz oder eine andere Regelung ausweist. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages einschließlich etwaiger Einrichtungsablösen oder sonstige Übernahmen, z. B. Hypotheken. Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb des Objekts im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen vergleichbaren Objektes des Verkäufers.

Sollte dem Interessenten das Objekt bereits bekannt sein, so ist dieses innerhalb von 5 Tagen der Firma Dr.K.Brinkmann KG Nfg (GmbH & Co) unter Angabe des Namens des Anbieters mitzuteilen.

Mit Abschluss eines Wohnungsmietvertrages entsteht ein Provisionsanspruch der Firma Dr.K.Brinkmann KG Nfg (GmbH & Co)  gegenüber dem Vermieter in Höhe von 2,38 Monatsnettokaltmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht das Exposé einen anderen Provisionssatz oder eine andere Regelung ausweist.

Der Provisionsanspruch wird mit Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages bzw. des Mietvertrages zur Zahlung fällig. Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin sowie auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde, im Falle eines Mietvertragsabschlusses auf die Ausfertigung eines Mietvertragsexemplars.

Die Firma Dr.K.Brinkmann KG Nfg (GmbH & Co)weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer oder Vermieter bzw. von einem vom Verkäufer oder Vermieter beauftragten Dritten stammen und von der M & C Immobilien auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Wir übernehmen für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen die Firma Dr.K.Brinkmann KG Nfg (GmbH & Co) beträgt 15 Monate. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist.

Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so ist als Erfüllungsort, für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche, und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft. 

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